Informationen zu Sport und Corona

Seit dem 04.03.2022 gilt die neue Corona Schutzverordnung in NRW. Sie ist gültig bis zum 20.03.2022. Es gelten weiterhin die allgemeinverbindlichen Hygienevorschriften des RKI und der Stadt Münster, abrufbar auf der Website der Stadt Münster unter www.muenster.de/corona.

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Sport grundsätzlich mit 3G möglich

Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
  • Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.

Informationen zur Maskenpflicht

Unabhängig von Inzidenzwerten besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen (bspw. Kraftraum, Umkleiden, LA-Halle). Die Maske darf lediglich während der unmittelbaren Sportausübung abgenommen werden.

Im Freien wird das Tragen einer Maske empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.

Informationen zum Infektionsschutz

Die Kontaktnachverfolgung erfolgt digital mittels der Luca-App. Entsprechende QR-Codes sind an den Trainingsstätten angebracht.

Es gelten neben den vereinsinternen Vorgaben vorrangig die allgemeinverbindlichen Hygienevorschriften des RKI und der Stadt Münster, abrufbar auf der Website der Stadt Münster unter www.muenster.de/corona. Ferner sind die Aushänge zur Hygiene und Infektionsschutz auf der Sportanlage zu beachten.